Friedrich Müller
Erfahrung
Seit über 30 Jahren bin ich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, davon die letzten 13 Jahre (von 2007 bis 2020) als Staatsanwalt.
Seit Erlangen des Anwaltspatents im Jahre 1983 trat ich immer wieder zeitweilig, nebst meinen hauptberuflichen Tätigkeiten in der polizeilichen Aufgabenerfüllung in zwei mittelgrossen kantonalen Polizeikorps, sowohl forensisch als auch beratend in der Funktion des Rechtsanwalts auf, dies vorwiegend im Bereich des Strafrechts, weshalb ich heute auf diesem Fachgebiet über eine umfassende fachspezifische Erfahrung verfüge.
Weitere Tätigkeitsbereiche
Selbstverständlich bin ich auch in der Lage, Sie im Zivilrecht in Fragen des Familien-, Vertrags-, Arbeits- und Ausländerrechts kompetent zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten.
Arbeitsweise
Meine Arbeitsweise zeichnet sich dadurch aus, dass für Rat- und Hilfesuchende nach einer sorgfältigen Analyse des geschilderten Problems in möglichst kurzer Zeit befriedigende und konstruktive Lösungen gefunden werden.
Meine Leistungen umfassen die rechtliche Beratung, die Vertretung vor Gericht und Behörden sowie das Erarbeiten von aussergerichtlichen Lösungen.
Mein Anliegen
Zentrales Anliegen ist mir, eine offene und klare Kommunikation, gepaart mit Transparenz sowie einem offenen Informationsaustausch zwischen Rechtsanwalt und Klient zu führen.
Dadurch lassen sich Fehler und Missverständnisse untereinander vermeiden und letzlich auch die Kosten und Auslagen für die Vertretung Ihres Anliegens niedrig halten.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach den für Anwältinnen und Anwälte geltenden Normen des Standesrechts bezw. der Gesetzgebung sowie nach der individuellen Vereinbarung mit den Klientinnen und Klienten. Grundsätzlich ist für das Honorar der Zeitaufwand massgebend.
Die Stundenansätze berücksichtigen dabei die Schwierigkeit und Bedeutung Ihres Falls sowie die dafür vorauszusetzenden Spezialkenntnisse.